Was ist Mediation

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Was ist Mediation

Der Begriff der "Mediation" kommt aus dem Englischen. Seinen Ursprung hat er jedoch im Spätlateinischen, wo Mediation friedensstiftende, versöhnende Vermittlung bedeutet. In der Rechtspflege wird der Begriff der "Mediation" für die Erarbeitung einer außergerichtlichen Konfliktlosen unter den Betroffenen verwendet. In einem Mediationsverfahren geht es um die transparente Suche nach einer Problemlösung, die bei den Beteiligten auf ein Maximum an Akzeptanz stößt.

Zu unterscheiden ist die Mediation insoweit von dem gerichtlichen oder anwaltlichen Verständnis zur Aufgabe der Vermittlung. So kennt zum Beispiel § 86 Abs. 1 FGG die Vermittlung bei der Erbauseinandersetzung durch das Nachlassgericht auf Antrag eines Miterben. In § 52a FGG wird die Vermittlung bei Konflikten um das Umgangsrecht mit Kindern geregelt. Gemäß § 278 ZPO ist das Gericht gehalten, in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht zu sein. Auch dies eine richterliche Vermittlungsaufgabe. § 18 BerufsO für Rechtsanwälte spricht davon, dass der Rechtsanwalt den Regeln des anwaltlichen Berufsrechts unterliegt, wenn er als Vermittler, Schlichter oder Mediator tätig wird. Auch bei einer Vermittlung werden verschiedene Positionen durch einen Dritten so aufeinander zugeführt, dass eine Einigung möglich wird.

Zur Mediation wird diese Vermittlung jedoch erst dann, wenn der Vermittler neutral ist und den Beteiligten die Lösung nicht vorgibt. Die Lösung muss von den beteiligten Konfliktparteien selbst erarbeitet werden. Der Mediator / die Mediatorin ist Helfer/in und Vermittler/in bei der Kommunikation sowie im Verhandlungs-​ und Einigungsprozess. Im Unterschied zum Richter verfügt er/sie jedoch über keine Entscheidungskompetenz und macht auch, anders als ein Schiedsrichter keine direkten Lösungsvorschläge.

Mediation kann auch im Wege der Co-​Mediation durchgeführt werden, also von zwei Mediatoren gemeinsam. Dies bietet sich insbesondere dort an, wo auf diese Weise die Neutralität oder das Verständnis für die Anliegen beider Parteien besser gewährleistet werden können. So kann z. B. in einem Familienkonflikt eine Co-​Mediation von einem männlichen und einer weiblichen Mediator/in durchgeführt werden, von denen eine/r einem juristischen und eine/r einem psychosozialen Beruf angehört. Ein weiteres Beispiel wäre die Zusammenarbeit eines Betriebswirts mit einem Techniker in einer Wirtschaftsmediation.

Die Mediation nach bisherigem Verständnis ist

ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren
zwischen allen am Konflikt Beteiligten,

das von einem oder mehreren Mediatoren als externen, unabhängigen und neutralen Dritten durchgeführt wird

das von den Prinzipien der Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und der Gemeinsamkeit getragen wird

und an dessen Ende eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder -​lösung steht, die von den Konfliktparteien selbst erarbeitet wurde. und Umgangsrechts, Miet-, Verbraucherrecht), ​Opfer-​Ausgleich,

Die Mediatoren sind verantwortlich für die Kommunikation und den Ausgleich zwischen den Parteien, nicht jedoch für das inhaltliche Ergebnis der Verhandlungen

Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten

Als weitere Merkmale des Verfahrens sind die vertrauensvolle und offene Kommunikation und Kooperation zu nennen. Auch die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes ist für das Mediationsverfahren zu gewährleisten.

Ein Mediationsverfahren kann wie folgt ablaufen:

Erläuterung des Verfahrens und der grundlegenden RegelnErarbeitung der regelungsbedürftigen FragestellungenBearbeitung des KonfliktsLösung des KonfliktsAbschließende Vereinbarung

Die Ziele eines Mediationsverfahrens sind:

konstruktive, individuelle, zukunftsorientierte, kooperative, tragfähige, nachhaltige, das heißt dauerhafte und befriedende Konfliktlösungen, nach Möglichkeit mit persönlichem und sachlichem Gewinn für alle Beteiligten.

Beispiele für Anwendungsfelder von Mediation in Deutschland:

In Familiensachen, insbesondere im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung,

in internationalen Streitfällen z.B. im Bereich des Sorge-

im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten,

im Bereich der Wirtschaft,

im Bereich des Zivilrechts (Nachbar-

im Bereich des Baurechts,

im Bereich der öffentlichen Verwaltung (Schwerpunkt Umweltmediation),

im Bereich des Arbeitsrechts,

im Zusammenhang mit Arzt-/Patientenkonflikten,

im Bereich des Strafrechts im Zusammenhang mit dem Täter-

im Bereich der Schulen (Schulmediation) ,

im Bereich politischer Konflikte.

Als Mediatorinnen/Mediatoren arbeiten:

Psychologen,

Soziologen / Sozialwissenschaftler / Sozialarbeiter,

Juristen, insbesondere Notare und Rechtsanwälte

aber auch Richter, soweit sie von der Geschäftsverteilung für diese Verfahren freigestellt wurden oder außerhalb ihres Richteramtes in genehmigter Nebentätigkeit arbeiten,

Unternehmensberater (Betriebswirte, Steuerberater usw.),

Kommunikationswissenschaftler,

neuerdings im Bereich der Wirtschaftsmediation auch Ingenieure,

Politologen,

Pädagogen,

Theologen.

Die Aufzählung ist nicht vollständig. Es gibt ein breit gefächertes Aus- und Fortbildungsangebot und unterschiedliche Maßstäbe zur Sicherung der Qualität von bundesweit tätigen Verbänden. Ein Berufsbild des Mediators / der Mediatorin ist bislang noch nicht anerkannt und geregelt. Zu beachten sind Beschränkungen bei der Ausübung der mediativen Tätigkeit, die sich aus anderen Gesetzen (Berufsrecht, Rechtsberatungsgesetz) ergeben können.

(Gesamtschau vornehmen, schriftliche Fixierung der Konfliktlösung in einem Vertrag und dessen Überprüfung, verbindlicher Vertragsschluss). (Entwicklung von Optionen zur Konfliktlösung, Prüfung und Erörterung möglicher Konfliktregelungen im Hinblick auf bestehende Umsetzungsmöglichkeiten, vorläufige oder Teillösungen erproben, eine Gesamtvereinbarung entwerfen) (die für die Problembearbeitung wesentlichen Informationen zusammentragen, unterschiedliche Sichtweisen darlegen und Verständnis für diese entwickeln, von Positionen zu Bedürfnissen und Interessen übergehen, Grundlagen für eine Entscheidungsfindung erarbeiten) (Themen sammeln und vorläufig bewerten, Übereinstimmungen und Meinungsverschiedenheiten herausarbeiten, die Reihenfolge für die Bearbeitung der Themen festlegen. (Ablauf des Mediationsprozesses und Rolle der Mediatoren erläutern, Mediationseignung der Parteien klären, Vertrag für das Verfahren abschließen)
Mediator seit 1998